Über uns
Vorstand
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die 1. Vorsitzende
Carola Baumscheiper
01714889130
Mitgliedsbeiträge
Kinder (bis 13 Jahre) | Jugendliche (14 - 17 Jahre) | Erwachsene | Passive Mitglieder und Fahrer |
€30,00 | €42,50 | €70,00 | €30,00 |
Der Jahresbeitrag ist gültig ab dem 1.1.2009, fällig jeweils zum Jahresbeginn lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6.3.2009.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende erfolgen, ebenso der Wechsel von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft. Wird ein passives Mitglied im Reitsport aktiv, so ist dies dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
Reitstundengebühren
Übungsleiter Verein | Dressur Wehrheit-Wagemeyer | Springen Echterhoff | |
1/4 Jahr | €36 / Quartal | €142 / Quartal | €142 / Quartal |
1/2 Jahr | €36 / Quartal | €117 / Quartal | €117 / Quartal |
1/1 Jahr | €36 / Quartal | €90 / Quartal | €90 / Quartal |
Beitrag bei einer Stunde wöchentlich. Die Anmeldung für Reitstunden ist verbindlich, jeder Reiter hat selbstständig bei Kristin Hagedorn an und abzumelden. Des weiteren enthält die Gebühr eine Staffelung und jeder Reiter muss vor Antritt des Reitunterrichtes entscheiden, für welchen Zeitraum er im laufenden Jahr am Unterricht teilnimmt. Ausfallzeiten durch Feiertage, Urlaub etc. sind in der Kalkulation enthalten. Der Einzug erfolgt quartalsweise, Mitte des letzten Monats.
Schulbetrieb
€65,00 monatlich
Beitrag inkl. der Hallennutzungsgebühr. Der Einzug erfolgt quartalsweise, Mitte des Quratals. Der Beitrag ist für 12 Monate im Jahr kalkuliert, also auch während der Urlaubs- und Krankheitszeiten, da die Unterhaltskosten für die Schulpferde auch in diesen Zeiten anfallen. Bei Anmeldung zahlen die Reiter einmalig 25 € als Anschaffungsbeitrag für neue Pferde. Eine Kündigung der Teilnahme am Schulbetrieb ist mit einer Frist von von einem Monat zum Quartalsende möglich. Für die Mitgliedschaft im Verein gilt die o.a. Regelung.
Anlagennutzungsgebühren
Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre) | Erwachsene | Gastreiter | |
1/4 jährlich | €50,00 | €75,00 | 5er Karte = 25 € 10er Karte = 50 € |
1/2 jährlich | €80,00 | €120,00 | |
1/1 jährlich | €120,00 | €180,00 |
Jeder, der die Reitanlage des Vereines nutzt, hat die Anlagennutzungsgebühr zu bezahlen. Ausnahme: Reiter auf Schulpferden. Nutzen mehrere Familienmitglieder die Anlage, erhalten die Kinder/Jugendlichen einen Familienrabatt von 50%. Der Einzug erfolgt jährlich. In der Anlagennutzungsgebühr ist die USt. enthalten. Wer Anlagennutzungsgebühr zahlt, muss aktives Mitglied im Reitverein sein. Für Gastreiter ist keine MItgliedschaft erforderlich. Gastreiter dürfen maximal eine 10er Karte im Jahr nutzen. Im laufenden Jahr müssen 10 Arbeitsstunden geleistet werden. Pro nicht erfüllter Arbeitsstunde erfolgt ein Einzug von jeweils 10 Euro pro Stunde.
Stallmiete ****
Großpferde Ponys | €200,00 €155,00 |
Spänebox zusätzlich | €10,00 |
Zusatzration Heu/Stroh | €10,00 |
Zusatzkraftfutter pro Pferd | €0,15(täglich) |
Stallreservierung | 1. Monat 1,00€ täglich, ab dem 2. Monat 1,25€ täglich |
**** Monatliche Gebühr bei täglich zweimaliger Fütterung mit Kraftfutter (Großpferd ca. 5 Kilo, Pony ca. 2,5 Kilo) und Heu, sowie Einstreu mit Stroh. Das Ausmisten ist im Preis nicht enthalten. Die Pferde/Ponys müssen selbst gepflegt werden.
Der Einzug aller Gebühren erfolgt ausschließlich per Einzugsermächtigung. Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Stand: 01.01.2023
Hallenplan
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Samstag | |
9:00-9:30 | Longe** | |||||
9:30-10:00 | Longe** | |||||
10:00-10:30 | Schulbetrieb | |||||
10:30-11:00 | Schulbetrieb | |||||
11:30-12:00 | ||||||
11:30-12:00 | ||||||
12:00-12:30 | ||||||
12:30-13:00 | ||||||
13:00-13:30 | ||||||
13:30-14:00 | ||||||
14:00-14:30 | ||||||
14:30-15:00 | Schulbetrieb | Schulbetrieb | ||||
15:00-15:30 | Schulbetrieb | Schulbetrieb | Schulbetrieb | Schulbetrieb | ||
15:30-16:00 | Schulbetrieb | Schulbetrieb | Schulbetrieb | Schulbetrieb | Schulbetrieb | |
16:00-16:30 | Schulbetrieb | Schulbetrieb | Schulbetrieb | Schulbetrieb | Springen | |
16:30-17:00 | Schulbetrieb | Schulbetrieb | Schulbetrieb | Springen | ||
17:00-17:30 | Schulbetrieb | Schulbetrieb | Dressur | Springen | ||
17:30-18:00 | Dressur | |||||
18:00-18:30 | Springen | Dressur | ||||
18:30-19:00 | Springen | Dressur | ||||
19:00-19:30 | Dressur | Springen | ||||
19:30-20:00 | Dressur | Springen | ||||
20:00-20:30 | ||||||
20:30-21:00 |
Betriebs- und Reitordnung
1. Allgemeines
1. Zur Reitsportanlage des Reit- und Fahrverein Borghorst e.V. gehören:
Die Reithalle mit Stallungen und allen weiteren Räumen, die Turnier- und Trainingsplätze sowie alle Nebenflächen einschließlich Pkw-Einstellplätzen und dem Hindernispark.
2. Unbefugten ist der Aufenthalt:
- im Stalltrakt
- der Sattel- Futterkammmer
- dem Futter und Strohböden sowie weiteren Nebenräumen nicht gestattet.
3. Anträge, Anfragen und Beschwerden sind an den Vorstand zu richten.
4. Hunde sind in der Reitanlage an der Leine zu führen.
5. Bei Erteilung von Unterricht oder selbstständiges Reiten außerhalb der im Hallenplan bekannt gegebenen Reitstunden, besteht kein Versicherungsschutz, es sei denn, der Vorstand hat diese Stunden zusätzlich angeordnet (gem. Versicherungsbedingungen LSB). Jeder Reiter ist für sich selbst verantwortlich. Ist keine offizielle Reitstunde angesetzt, gilt die Ordnung für das freie Reiten.
6. Kindern unter 7 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Reitsportgelände nur mit ständiger Aufsicht gestattet.
7. Stalltüren dürfen nur von den dafür berechtigten Personen geöffnet werden. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen sind sie entweder zu schließen oder vollständig zu öffnen.
8. Das Rauchen im Stalltrakt ist verboten.
9. Grundsätzlich ist das Be- und Entladen der Pferde vor der großen Hallentür zu unterlassen.
10. Schäden an Vereinsgegenständen sind vom Verursacher unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
11. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
12. Der Verein haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder anderer Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Mitglieder oder Besucher entstehen, soweit der Verein nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.
2. Reitordnung
1. In die Reitanlage dürfen nur Pferde -gleich ob Pensionspferde oder Pferde aus fremden Ställen- verbracht werden, die eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung und Impfschutz haben und keine ansteckenden Krankheiten haben. Bei Zuwiderhandlungen haftet derjenige, der das Pferd in die Reitanlage bringt, für den Gesamtschaden.
2. Die Reitanlage steht grundsätzlich gemäß Zeitplanung (Schwarzes Brett) zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich, die Reitanlage für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Aushang bekannt gegeben.
3. Während der für Abteilungsreiten festgesetzten Zeiten ist den Anweisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Während des "freien Reitens" sind alle Reiter im Rahmen der Reitordnung gleichberechtigt.
4. Longieren in der Reitbahn ist nur zulässig, wenn höchstens 2 Reiter sich in der Bahn befinden, außer der bzw. die Reiter stimmen dem Longieren zu. Longieren am Halfter ist nur zulässig wenn sich kein Reiter in der Bahn befindet. Während des Voltigierunterrichts dürfen keine weiteren Pferde in der Bahn gearbeitet werden.
5. Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen. Vor öffnen der Bahntür ist "Tür frei" zu rufen und die Antwort "Ist frei" abzuwarten. Das Auf- und Absitzen erfolgt nicht auf der Stallgasse, sondern in der Bahn (Mitte des Zirkels).
6. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen; hierbei ist ein Zwischenraum von 2,50 m (3 Schritt) einzuhalten.
7. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten. Beim Entgegenkommen ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie. Springen ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig.
8. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihren Platz zurückzustellen. Schäden sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. Außer bei der Springarbeit sind alle Hindernisse außerhalb der Reitbahn aufzubewahren.
9. Für Jugendliche und beim Springen besteht Reithelmpflicht
.
10. Nach dem Laufenlassen, Longieren oder Freispringen müssen die Unebenheiten wieder begradigt werden.
11. Direkt nach dem Reiten sind die Pferdeäppel zu entfernen. Dieses gilt auch für den Außendressurplatz.
12. Wer die Reitbahn verlässt, muss die Hufe, bevor er auf die Stallgasse geht, reinigen.
1. Der Verein vermietet Boxen für die Unterstellung von Pferden einschließlich Fütterung.
2. Die Preise für die Unterstellung von Pensionspferden einschließlich ihrer Staffelung ergeben sich aus der Gebührenordnung.
3. Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Verein berechtigt, nach Anhören von mindestens zwei Tierärzten alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer dieser Anforderung, so kann der Verein die sofortige Entfernung ihrer Pferde verlangen.
4. Das Füttern, Heu oder Silage Zugabe ist nur vom Futtermeister/in vorzunehmen. Zusatzrationen müssen angemeldet und verrechnet werden.
Stand: 17.09.2014
Satzung des Reitvereins Borghorst
§1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
- Der im Jahre 1926 gegründete Verein führt den Namen Reit- und Fahrverein Borghorst e.V.
- Er hat seinen Sitz in Steinfurt und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Steinfurt unter der VR 287 eingetragen
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Zweck des Vereins ist die Ausbildung der Mitglieder, die sich mit dem Reitsport beschäftigen, im Reiten, Fahren und voltigieren, sowie in der Haltung, in der Ausbildung und im Umgang mit Pferden. Außerdem die Ausübung des Reit- u. Fahrsports sowie des Voltigierens, ferner Veranstaltungen und Beschickung von Pferdeleistungsprüfungen (Turnieren).
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- entsprechende Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- und Kursbetriebes für alle Bereiche, einschließlich des Freizeit- und Breitensports;
- die Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes;
- die Teilnahme an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen;
- die Beteiligung an Turnieren und Vorführungen, sportlichen Wettkämpfen,
- die Durchführung von allgemeinen Jugendveranstaltungen und –maßnahmen;
- Aus-/Weiterbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern, Trainern und Helfern;
- die Beteiligung an Kooperationen, Sport- und Spielgemeinschaften:
- Maßnahmen und Veranstaltungen zur Erhaltung und Förderung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohlbefindens;
- die Erstellung sowie die Instandhaltung und Instandsetzung der dem Verein gehörenden Geräte, Immobilien und sonstiger im Vereinseigentum stehender Gegenstände.
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden.
- Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsvermögen.
Der Verein ist Mitglied
- im Kreissportbund Steinfurt,
- im Stadtsportverband Steinfurt
- in den für die betriebenen Sportarten zuständigen Fachverbänden.
Um die Durchführung der Vereinsaufgaben zu ermöglichen, kann der Vorstand den Eintritt und Austritt zu den Fachverbänden beschließen.